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Allgemeines zum RDZV

Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen ist der Aufgabenträger des Rettungsdienstes im Bereich Südthüringen und stellt den bodengebundenen Rettungsdienst, mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicher. Die Durchführung der Notfallversorgung sowie des Krankentransportes ist die Aufgabe des Rettungsdienstes. Weiterhin betreibt der RDZV am Standort des GAZ die Zentrale Leitstelle.

Der Rettungsdienstbereich umfasst die folgenden Gebiete der Verbandsmitglieder:

  • Kreisfreie Stadt Suhl (ca. 36.395 Einwohner, 142 km² Fläche)
  • Landkreis Hildburghausen (ca. 62.656 Einwohner, 938 km² Fläche)
  • Landkreis Sonneberg (ca. 57.044 Einwohner, 461 km² Fläche)
Suhl
Hildburghausen
Sonneberg

Standort

Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen hat seinen Sitz im Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) Zella-Mehlis, direkt an der BAB71. Im GAZ sind neben dem RDZV, die Tunnelfeuerwehr, die Berufsfeuerwehr der Stadt Suhl sowie die Autobahnpolizeistation Süd ansässig. Das Gebäude, welches sich in Landeseigentum der Freistaates Thüringen befindet, wurde 2006 fertiggestellt und eröffnet. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens gab es am 03.09.2016 einen Tag der offenen Tür, bei dem Besucher und Interessierte einen Blick hinter die Kulissen werfen konnten.

Rechtliche Verhältnisse

  • Gründung am: 04.11.1997
  • Verbandssatzung: Gültig in der Fassung vom 12.08.2010
  • Mitglieder des Zweckverbandes sind (§ 2 Verbandssatzung):
    1. die kreisfreie Stadt Suhl
    2. der Landkreis Hildburghausen
    3. der Landkreis Sonneberg
  • Gegenstand der Satzung
    1. Der Zweckverband ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich Berg- und Wasserrettung gemäß § 5 ThürRettG.
    2. Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
  • Verbandsorgane nach § 5 der Verbandssatzung
    1. die Verbandsversammlung
    2. der Verbandsvorsitzende
Struktur RDZV

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. (§ 6 der Verbandssatzung)

Jedes Verbandsmitglied entsendet drei Verbandsräte in die Verbandsversammlung. Der gesetzliche Vertreter einer jeden Gebietskörperschaft ist Verbandsrat kraft Amtes.

Verbandsvorsitzender

Herr André Knapp, Oberbürgermeister der Stadt Suhl (Wahl am 03.09.2024)

stellv. Verbandsvorsitzender

Herr Robert Sesselmann, Landrat Landkreis Sonneberg (Wahl am 03.09.2024)

Wesentliche Rechtsvorschriften