Allgemeines zum RDZV
Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen ist der Aufgabenträger des Rettungsdienstes im Bereich Südthüringen und stellt den bodengebundenen Rettungsdienst, mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicher. Die Durchführung der Notfallversorgung sowie des Krankentransportes ist die Aufgabe des Rettungsdienstes. Weiterhin betreibt der RDZV am Standort des GAZ die Zentrale Leitstelle.
Der Rettungsdienstbereich umfasst die folgenden Gebiete der Verbandsmitglieder:
- Kreisfreie Stadt Suhl (ca. 36.395 Einwohner, 142 km² Fläche)
- Landkreis Hildburghausen (ca. 62.656 Einwohner, 938 km² Fläche)
- Landkreis Sonneberg (ca. 57.044 Einwohner, 461 km² Fläche)
Standort
Der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen hat seinen Sitz im Gefahrenabwehrzentrum (GAZ) Zella-Mehlis, direkt an der BAB71. Im GAZ sind neben dem RDZV, die Tunnelfeuerwehr, die Berufsfeuerwehr der Stadt Suhl sowie die Autobahnpolizeistation Süd ansässig. Das Gebäude, welches sich in Landeseigentum der Freistaates Thüringen befindet, wurde 2006 fertiggestellt und eröffnet. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens gab es am 03.09.2016 einen Tag der offenen Tür, bei dem Besucher und Interessierte einen Blick hinter die Kulissen werfen konnten.
Rechtliche Verhältnisse
- Gründung am: 04.11.1997
- Verbandssatzung: Gültig in der Fassung vom 12.08.2010
- Mitglieder des Zweckverbandes sind (§ 2 Verbandssatzung)
- die kreisfreie Stadt Suhl
- der Landkreis Hildburghausen
- der Landkreis Sonneberg
- Gegenstand der Satzung
- Der Zweckverband ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich Berg- und Wasserrettung gemäß § 5 ThürRettG.
- Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
- Verbandsorgane nach § 5 der Verbandssatzung
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsvorsitzende
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. (§ 6 der Verbandssatzung)
Jedes Verbandsmitglied entsendet drei Verbandsräte in die Verbandsversammlung. Der gesetzliche Vertreter einer jeden Gebietskörperschaft ist Verbandsrat kraft Amtes.
Verbandsvorsitzender
Herr André Knapp, Oberbürgermeister der Stadt Suhl (Wahl am 03.09.2024)
stellv. Verbandsvorsitzender
Herr Robert Sesselmann, Landrat Landkreis Sonneberg (Wahl am 03.09.2024)
Wesentliche Rechtsvorschriften
- Thüringer Rettungsdienstgesetz (novelliert 2018)
- Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen
- Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (novelliert 2018)
- Notfallsanitätergesetz
- Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen-Rettungspersonals (in Kraft getreten Juli 2018, novelliert 2019)
- allg. Verwaltungsvorschriften (ThürEBV, ThürKAG, ThürKGG, ThürVwZVG, AO …)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Thüringer Verordnung über Kosten- und Leistungsnachweis im Rettungsdienst (KLN-VO)
- Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen – ÜMANV (novelliert 2019)
- Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Südthüringen (14. Änderung)